Die Verkündigung ist der Anfang des priesterlichen Wirkens
Vatikanum II: Die Priester sollen Gottes Wort lehren, alle zur Umkehr und zur Heiligung bewegen und niemals ihre eigenen Gedanken vortragen. Artikel 4 des Dekretes „Presbyterorum Ordinis“.
Erstellt von Gero P. Weishaupt am 30. Januar 2016 um 11:08 Uhr
Heilige Weihe
Einleitung von Gero P. Weishaupt:
Mit Artikel 4 beginnt das zweite Kapitel des Dekretes Presbyterorum Ordinis. Es handelt über den priesterlichen Dienst im besonderen. In Artikel 4 bis 6 gehen die Konzilsväter auf die priesterlichen Ämter näher ein, die bereits im Vorwort (Artikel 1) des Dekretes angesprochen worden sind. Es sind die Ämter der Verkündigung (Prophetenamt), der Heiligung (Priesteramt) und der Leitung (Hirtenamt).
Gesandter Christi und Mitarbeiter des Bischofs
Im gegenständlichen Artikel beschreiben die Konzilsväter die Verkündigung als den Anfang des priesterlichen Wirkens, denn „da niemand ohne Glaube gerettet werden kann, ist die erste Aufgabe der Priester als Mitarbeiter der Bischöfe allen die frohe Botschaft Gottes zu verkünden“. „Der Glaube kommt” nämlich nach den Worten des Apostels Paulus „aus der Predigt, die Predigt aber durch Christi Wort” (Rom 10, 17). Die Verkündigung der „Wahrheit des Evangeliums” ist auf die Einigung des Volkes gerichtet, indem durch die Verkündigung der Glauben begründet und gestärkt wird.
Besondere Teilhabe am Prophetenamt Christi
Beauftragt zum Verkündigungsdienst wird der Priester von Christus selber durch die Weihe, die eine von der Taufe dem Grade und dem Wesen nach unterschiedene Teilhabe am Prophetenamt Christi begründet, und durch die Sendung. Beauftragung und Sendung geschehen in der kirchlichen Vermittlung des Bischofs, dessen engster Mitarbeiter der Priester ist. Als von Christus Beauftragter und Gesandter repräsentiert der Priester Christus und die Kirche, deren Glauben er verkündet. Darum, so mahnen die Konzilsväter, sollen die Priester „niemals … ihre eigenen Gedanken vortragen, sondern immer Gottes Wort lehren und alle eindringlich zur Umkehr und zur Heiligung bewegen … .“
Presbyterorum Ordinis. Artikel 4. Deutscher und lateinischer Text
Das Volk Gottes wird an erster Stelle geeint durch das Wort des lebendigen Gottes, das man mit Recht vom Priester verlangt. Da niemand ohne Glaube gerettet werden kann, ist die erste Aufgabe der Priester als Mitarbeiter der Bischöfe allen die frohe Botschaft Gottes zu verkünden, um so in der Erfüllung des Herrenauftrags: „Gehet hin in alle Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen” (Mk 16,15), das Gottesvolk zu begründen und zu mehren. Durch das Heilswort wird ja der Glaube, durch den sich die Gemeinde der Gläubigen bildet und heranwächst, im Herzen der Nichtgläubigen geweckt und im Herzen der Gläubigen genährt, wie der Apostel sagt:
„Der Glaube kommt aus der Predigt, die Predigt aber durch Christi Wort” (Röm 10,17). Die Priester schulden also allen, Anteil zu geben an der Wahrheit des Evangeliums, deren sie sich im Herrn erfreuen. Niemals sollen sie ihre eigenen Gedanken vortragen, sondern immer Gottes Wort lehren und alle eindringlich zur Umkehr und zur Heiligung bewegen, ob sie nun durch eine vorbildliche Lebensführung Ungläubige für Gott gewinnen oder in der ausdrücklichen Verkündigung den Nichtglaubenden das Geheimnis Christi erschließen; ob sie Christenlehre erteilen, die Lehre der Kirche darlegen oder aktuelle Fragen im Licht Christi zu beantworten suchen. Die priesterliche Verkündigung ist aber in den gegenwärtigen Zeitumständen nicht selten außerordentlich schwer. Um Geist und Herz der Zuhörer zu erreichen, darf man Gottes Wort nicht nur allgemein und abstrakt darlegen, sondern muß die ewige Wahrheit des Evangeliums auf die konkreten Lebensverhältnisse anwenden.
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