“Verband Familienarbeit” erinnert an das BvG-Urteil von 1999 zur Kinderbetreuung

#1 von Traudel , 28.07.2015 22:29

“Verband Familienarbeit” erinnert an das BvG-Urteil von 1999 zur Kinderbetreuung
Veröffentlicht: 28. Juli 2015 | Autor: Felizitas Küble

Mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut. 008_Index - Kopie



Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1999 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz.

Familienminsterin Schwesig hat diesen Zusammenhang offenbar nicht verstanden, wenn sie frohlockt, dass das eingesparte Geld jetzt in die Betreuungseinrichtungen gesteckt werde. Dafür ist sie jetzt nicht mehr zuständig.

Zwar rechtfertigt das BVerfG die Bundesgarantie für einen Krippenplatz mit dem Argument, diese liege auch im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft, was beim Betreuungsgeld nicht der Fall sei. DSC_0553



Allerdings muss für das Betreuungsgeld das Kindeswohl ins Feld geführt werden, für das laut Grungesetz in erster Linie die Eltern zuständig sind. Das bedeutet, das sie frei zu entscheiden haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Dieses Recht hat Verfassungsrang und damit Vorrang gegenüber vordergründigen Profitinteressen der Wirtschaft.

Die Entscheidung, die eigenen Kinder um des Kindeswohls willen selbst zu betreuen und zu erziehen, wurde durch das Betreuungsgeld in der Tendenz gefördert.

Jetzt ist es eine Herausforderung für die Bundesländer, das gescheiterte U3-Konzept der Bundesregierung durch stimmige Lösungen zu ersetzen, die selbst betreuende Eltern nicht mehr benachteiligen und die auch Ungerechtigkeiten des Elterngeldgesetzes gegenüber Mehr-Kind-Eltern und jungen noch in Ausbildung befindlichen Eltern beseitigen.

Im Übrigen ist zu hoffen, dass sich eine Landesregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens findet, das bei der U3-Betreuung die Bedeutung des Kindeswohls zum Thema macht, das im jetzigen Urteil des BVerfG gar keine Erwähnung findet.“

Kontakt: Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de

 
Traudel
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Die Verstaatlichung der Kindererziehung untergräbt die freiheitliche Grundordnung

#2 von Traudel , 28.07.2015 23:26

Johannes Resch

Die Verstaatlichung der Kindererziehung untergräbt die freiheitliche Grundordnung

Eine Kollektivierung der Kindererziehung wurde zunächst vom Marxismus propagiert. Das hatte im Wesentlichen zwei Gründe. Einmal sollte das Arbeitskräftepotential der Frauen besser genutzt werden, indem sie von der Kindererziehung "befreit" werden, die dann durch Gemeinschafts-betreuung "rationalisiert" werden könne. Zum Zweiten sollte die Erziehung im Sinne des "wissenschaftlichen Sozialismus" erleichtert werden, wobei der Einfluss der Eltern nur hinderlich sein konnte.

Inzwischen hat die Praxis gezeigt, dass die in kommunistischen Ländern praktizierte kollektive Kindererziehung weder den Durchbruch zu höherer Produktivität brachte, noch eine Erziehung im Sinne des Marxismus gelang. Im Gegenteil: Auch in der Sowjetunion, die hier über die längste Erfahrung verfügt, meldeten sich kritische Stimmen. Als ein Beispiel ein Zitat Gorbatschows:

"Wir haben erkannt, dass viele unserer Probleme - im Verhalten vieler Kinder und Jugendlicher, in unserer Moral, der Kultur und der Produktion - zum Teil durch die Lockerung der familiären Bindungen und die Vernachlässigung der familiären Verantwortung verursacht werden."

In der Nachkriegszeit wurde in Westdeutschland die fortschreitende Verstaatlichung der Kindererziehung in der DDR (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen) als marxistisches Teufelszeug verurteilt und dagegen die familiäre Kindererziehung quasi als Symbol individueller Freiheit in den Himmel gehoben. Die Überhöhung der Familie ging soweit, dass die irdischen, also die wirtschaftlichen Grundlagen der Familie völlig aus dem Blick gerieten.

Der wirtschaftliche Gewinn in Form der Altersversorgung der Eltern durch ihre Kinder, der seit Jahrhunderten, ja seit Jahrtausenden aus dem Großziehen eigener Kinder resultierte, wurde durch die Rentenreform 1957 entschädigungslos enteignet und statt dessen an Erwerbsarbeit gebunden. Die Folge war, dass Eltern heute gegenüber den Kindern im Alter weniger Ansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil letztere durchgängig erwerbstätig sein konnten und deshalb in der Regel höhere, aber von den Kindern zu finanzierende Renten erhalten. Nun gibt es zwar einen "Familienlastenausgleich", den es früher nicht gab. Der gleicht aber heute nur etwa ein Drittel des Nachteils für Eltern aus, der durch das kollektive Altersversorgungssystem – dazu gehört auch die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung im Alter – geschaffen wurde.

Die beschriebenen Verhältnisse gelten zwar "nur" für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer und deren Familien. Aber die machen eben die Masse der Bevölkerung aus und prägen damit das gesellschaftliche Klima.

Aber auch bei den Arbeitnehmern wirkt sich diese Umverteilung nicht gleichmäßig aus. Bei der "Oberschicht" - ca 15 % - werden die Kinderkosten aufgrund des hohen Einkommens noch einigermaßen verkraftet. Auch bei der "Unterschicht" - ebenfalls ca 15 % - ist die Wirkung begrenzt, weil durch Sozialleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld u.a.) eine Stabilisierung auf niederem Niveau erfolgt. Bei den verbleibenden 70% der Mittelschicht schlägt "der soziale Abstieg durch Kinder" voll zu. Berechnungen zum gesetzlich erzwungenen Umverteilungseffekt zum Nachteil der Eltern zeigten immer wieder, dass daraus eine massive Verarmung der Familien innerhalb einer sonst reicher werdenden Gesellschaft resultierte, die mit steigender Kinderzahl zunimmt. Entsprechende Mahnungen aus der Wissenschaft (z.B. 5. Familienbericht 1994: "strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien") oder durch das Bundesverfassungsgericht (z. B. Urteil zur Pflegeversicherung 2001) wurden von der Politik in den Wind geschlagen oder es wurde nur mit minimalen Eingriffen reagiert (z. B. mit dem um 0,25 % höheren Beitrag Kinderloser bei der Pflegeversicherung).

Die gesetzlich erzwungene Verarmung von Eltern gegenüber vergleichbaren Mitbürgern mit weniger oder keinen Kindern konnte für die Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft nicht folgenlos bleiben. Die wirtschaftliche Diskriminierung der Erziehungsarbeit musste kinderlose Lebenskonzepte immer attraktiver machen. Sicher ist es nicht weit hergeholt, dass auch ein Gutteil des Geburtenrückgangs hier seine Wurzeln hat. Zwar wird immer wieder der Pille die Hauptschuld dafür zugeschoben. Aber die Pille kann nur ungewollte Kinder verhindern. Hingegen zeigen alle Umfragen, dass auch der Kinderwunsch zurückgegangen ist.

Gelegentlich wird die Meinung vertreten, die Misere der Familie liege daran, dass die Löhne zu niedrig seien. Heute könne ein Erwerbstätiger keine Familie mehr ernähren, so dass beide Partner möglichst voll erwerbstätig sein müssten. Daher bliebe für Kinder kein Raum mehr. - Aber hier wird verkannt, dass die Umverteilung zum Nachteil der Eltern nicht Folge zu niedriger Löhne ist, sondern Folge der Sozialgesetzgebung: Erwerbstätigkeit wird heute doppelt bezahlt, nämlich durch Lohn und Altersversorgung. Kindererziehung wird dagegen gar nicht mehr honoriert, weder durch Lohn noch durch Altersversorgung. - Würden lediglich die Löhne erhöht – abgesehen davon, dass das volkswirtschaftlich nicht einfach so möglich ist – wären Eltern wieder genauso benachteiligt wie heute.

Die Konsequenz aus unserem Sozialsystem ist, dass Familie immer weniger lebensfähig ist. Das spielt zunächst all denen in die Hände, die die Familie ohnehin als eine überholte Lebensform ansehen. Sie können ja mit guter Begründung darauf verweisen, dass Kinder zu sozialem Abstieg und zu Altersarmut führen. Verschwiegen wird dabei allerdings, dass das erst die Folge einer extrem elternfeindlichen Sozialgesetzgebung war und weiter ist.

Aber welchen Ausweg sehen die politisch Verantwortlichen, denen solche Überlegungen noch nicht zu unterstellen sind? Es läge nahe, ein Gegengewicht zum gegenwärtigen Umlageverfahren zugunsten der Rentner zu schaffen: Wenn schon die Kinder verpflichtet werden, für den Unterhalt aller Erwerbstätigen im Alter zu sorgen, wie das heute der Fall ist, dann sollten auch alle Erwerbstätigen verpflichtet werden, zuvor in gleichem Umfang für den Unterhalt der Kinder zu sorgen. Das war übrigens auch der Plan von Wilfrid Schreiber, dem Vater des Umlageverfahrens.

Neuerdings geht die Politik auch zunehmend diesen Weg, aber mit einer ganz entscheidenden Einschränkung: Er bindet die Kostenübernahme für die Kinderbetreuung gegenüber den Eltern an die Bedingung, dass sie auch die Betreuung ihrer Kinder dem Staat zu überlassen hätten. Es werden Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen angeboten. Deren Inanspruchnahme ist zwar offiziell keine Pflicht. Aber wer sich verweigert, geht leer aus. Auf diese Weise wird ein Ziel erreicht, das sich ursprünglich der Marxismus gesetzt hatte, allerdings nicht durch direkten Zwang, sondern über den Umweg einer systematischen wirtschaftlichen Auszehrung der Familie über die Sozialgesetzgebung. Dieser Prozess wurde ausgerechnet von einer konservativen Regierung, nämlich unter Adenauer, eingeleitet. Ihm blieb - offenbar ebenfalls aus ideologischen Gründen - verborgen, wie wichtig die wirtschaftliche Anerkennung der Erziehungsleistung für die Lebensfähigkeit der Familie ist.

Aktuell stecken hinter dieser Entwicklung heute nicht nur altbekannte ideologische Motive. Die starke treibende Kraft geht heute von einer an schnellem Profit orientierten Wirtschaftslobby aus, die sich möglichst alle Eltern als Voll-Arbeitskräfte wünscht. Je größer das Arbeitskräfteangebot, desto leichter können Löhne niedrig gehalten und die Arbeitsbedingungen diktiert werden. Die Vernachlässigung der Kinder und deren Folgen, wie soziale Defizite, mangelnde Bildungsbereitschaft, Anfälligkeit für Drogenkonsum, steigende Kriminalität u.a., die langfristig auch die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft belasten müssen, werden ausgeblendet, weil sie den kurzfristigen Profit nicht schmälern.
Und hier schließt sich der Kreis: Wie beim Marxismus wird eine vermeintlich höhere Produktivität zum Götzen, dem das Wohl der Kinder und das Recht der Eltern, ihre Kinder nach eigenen Vorstellungen zu erziehen, rücksichtslos untergeordnet werden. Auf die Spitze getrieben wurde diese Entwicklung ausgerechnet durch das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz. Dazu nur ein Beispiel:
Bekommt etwa eine Lehrerin ein erstes Kind, erhält sie für ein Jahr nach der Geburt ein Elterngeld von 1800 € monatlich. Bekommt die gleiche Lehrerin nach zwei Jahren ein zweites Kind und hat sie wegen der Betreuung des ersten Kindes auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält sie nur noch 375 € Elterngeld monatlich (300 € Mindestbetrag + 75 € "Kinderbonus"). Weil sie ihre Kinder - entgegen der Vorgabe der Politik - selbst betreut hat, statt sie nach 12 Monaten in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, muss sie auf insgesamt 18 000 € verzichten. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Familie wird mit der finanziellen Keule zum Auslaufmodell gemacht.

Das Bundessozialgericht rechtfertigt das mit der "Einkommensersatzfunktion" des Elterngeldes, die sich auch beim Krankengeld und beim Arbeitslosengeld I bewährt habe. Völlig übersehen wird dabei, das Krankengeld und Arbeitslosengeld I aus einkommensabhängigen Beiträgen finanziert werden, das Elterngeld hingegen aus Steuergeldern. Es werden also Steuergelder dazu verwendet, Wohlhabendere und Erst-Kind-Eltern gegenüber weniger Wohlhabenden und Mehr-Kind-Eltern zu begünstigen. Das widerspricht schon dem Sozialstaatsgebot nach Art. 20 GG. Es widerspricht aber auch dem Schutzgebot gegenüber der Familie nach § 6 GG, wenn ausgerechnet Mehr-Kind-Eltern benachteiligt werden. Und es widerspricht dem Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6, Abs. 2, wenn sie deshalb benachteiligt werden, weil sie ihre Kinder selbst erziehen. - Zusätzlich entsteht ein ideeller Schaden, wenn Kinderbetreuung auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit gestellt wird.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weicht all diesen Fragen bisher aus, indem eine dem Senat vorgeschaltete Kammer (drei Richter/innen) Verfassungsbeschwerden gegen das Elterngeldgesetz nicht zur Entscheidung annimmt.(1) Eine Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich. In einem Fall wurde aber eine Begründung gegeben: Das Elterngeldgesetz wurde mit Art 3, Abs. 2 (Gleichberechtigung der Geschlechter) begründet. Angeblich habe der Gesetzgeber die Pflicht "überkommene Rollenverteilungen zu überwinden" (BvR 1853/11, Rn 18). Hier wird das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes rundheraus umgemünzt zu einer Bevormundungspflicht des Staates. Nach dieser Logik verlieren alle Eltern das Recht auf Gleichberechtigung, wenn sie sich den staatlichen Vorgaben für die Kindererziehung nicht beugen. Damit wird auch das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG zur Farce. Demnach sind wir heute wieder da angekommen, wo die DDR vor 30 Jahren schon einmal war, allerdings diesmal nicht unter dem Banner des Marxismus, sondern im Dienste eines auf kurzfristigen Profit ausgelegten Kapitalismus.

Obwohl das BVerfG in bisherigen Urteilen immer die Benachteiligung der Eltern gerügt und das Erziehungsrecht der Eltern verteidigt hat – wenn auch ohne politische Konsequenz – zeichnet sich jetzt erstmals ab, dass sich selbst das BVerfG – zunächst nur in Form von Kammerbeschlüssen - der in der Politik seit langem praktizierten Diskriminierung der Eltern anpasst. Wenn aber selbst die Justiz die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte der Eltern missachtet, wird der Rechtsstaat insgesamt in Frage gestellt. Die Gleichberechtigung der Geschlechter nach Art. 3, Abs. 2 GG wird ins Gegenteil verkehrt, wenn ein "Gleichstellungsgebot" konstruiert wird, das keine Rücksicht mehr auf den Willen der Betroffenen nimmt. So wird "Gleichberechtigung" einfach zu Bevormundung durch den Staat umdefiniert, wie es im oben zitierten Kammerbeschluss sehr deutlich wird. - Bei jedem, dem der Rechtsstaat lieb ist, sollten hier die Alarmglocken läuten.

1) Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde, die von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts "nicht zur Entscheidung angenommen" wurde, ist unter folgendem Link einsehbar:

http://Familienarbeit-heute.de/wp-conten..._2014-09-15.pdf

Johannes Resch ist stellv. Vorsitzender des "Verband Familienarbeit e. V."

 
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