Ich bin fremd in meiner Heimat. Es würgt mich schon, wenn ich morgens wach werde in einem „fremden Land“!

#1 von Traudel , 25.07.2015 00:23

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Von Michael Mannheimer



„In diesem Land gibt es keine Rechtssicherheit mehr. Ein brüchiges System ohne jegliche verbindliche Norm und Moral. Ich bin fremd in meiner Heimat. Es würgt mich schon, wenn ich morgens wach werde in einem „fremden Land“!“ Dies schreibt ein Kommentator auf PI, wovon der folgende Artikel entnommen ist. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn es um Immigranten geht, können immer öfter die folgenden Merkmale festgehalten werden: Täter-verstehende und Opfer-übergehende Justiz, straflose Anwendung von Scharia-Urteilen, Freisprüche selbst bei dutzenden, manchmal hunderten Delikten eines Immigranten, Freisprüche selbst bei Schwerdelikten (Körperverletzung, Vergewaltigung, Drogenhandel, Menschenhandel), kurz: Eine Rechtsbeugung und Richterwillkür, wie man sie sonst nur aus Diktaturen her kennt. Beflügelt wird das kriminelle Handeln der Justiz vom politischen Mainstream, wo Linke das Sagen haben. Richter, die eh schon quasi sakrosankt und – so glauben viele von ihnen – keinerlei Weisungen unterworfen (Falsch: sie sind den Gesetzen unterworfen. Art. 97 Abs. 1 GG garantiert die sachliche Unabhängigkeit der Richter. Sie sind, insbesondere sowie sie Recht sprechen, nur dem Gesetz unterworfen. § 25 DRiG und § 1 GVG wiederholen, fast gleich lautend, diese Aussage) urteilen zunehmend nach ihrer eigenen, oft linken Gesinnung und verbiegen Gesetze nach Belieben. Sie haben kaum etwas zu befürchten. Dass ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird, ist eine derartige Ausnahme, dass Richter im Prinzip tun und lassen können, was sie wollen. Ein Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter macht sich strafbar, wenn er zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht beugt. Die Rechtsbeugung im Sinne des § 339 StGB ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Dies bedeutet auch zwingend den Amtsverlust für den betreffenden Richter. Denn § 24 Nr. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG) schreibt eine automatische Beendigung des Dienstverhältnisses vor, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat verhängt wird. Das und da die Rechtsbeugung nach 5 Jahren verjährt ist, führt dazu, dass sich Richter kaum Sorgen darüber machen müssen, später einmal für ihr Delikt zur Verantwortung gezogen zu werden.

http://michael-mannheimer.net/2015/07/23...freigesprochen/


 
Traudel
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zuletzt bearbeitet 25.07.2015 | Top

   

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